Sonnenschutz‑ und Beschattungssysteme wie Rollläden, Raffstores, Fenstermarkisen oder Wintergarten‑Markisen schaffen nicht nur angenehme Temperaturen; sie helfen auch, den Energieverbrauch zu reduzieren und schützen Ihre Bausubstanz. Der Staat honoriert diese Investition, weil effektiver Hitzeschutz zum Klimaschutz beiträgt. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen Sie 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 €. Ergänzend zum Zuschuss steht der zinsgünstige KfW‑Ergänzungskredit zur Verfügung, alternativ können Sie als Selbstnutzer über § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten bis zu 40.000 € von der Einkommensteuer abziehen. Stand: Oktober 2026.
Als zertifizierter Fachhändler Schmich aus Edingen Neckarhausen begleiten wir Sie von der Auswahl des passenden Sonnenschutzes bis zur Antragsstellung. Unser Team besteht aus geschulten Expertinnen und Experten, die sich mit den technischen Anforderungen (DIN 4108‑2) und den aktuellen Förderrichtlinien bestens auskennen. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven – und genießen schon bald ein angenehm kühles Zuhause.
Angebot inkl. Fördercheck
Bereitstellung und Beantragung
Auftragserteilung Schmich
Montage und Auszahlung
Zuschuss
Der BEG‑Fördersatz für außenliegende Sonnenschutzsysteme liegt seit 15. Aug. 2022 bei 15 % der förderfähigen Kosten. Wird zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich der Zuschuss für den Kostenanteil über 30.000 € um 5 %-Punkte auf 20 % (Mindestinvestition 30.000 €).
Förderfähige Kosten
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 €. Pro Wohneinheit können jährlich 30.000 € an förderfähigen Kosten angesetzt werden, mit iSFP sogar 60.000 €.
Voraussetzungen
Antragstellung
Der Zuschuss wird online beim BAFA beantragt. Nach Bewilligung kann der Sonnenschutz installiert werden; anschließend müssen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden. Stand: Oktober 2026.
| Programm | Zweck & Konditionen | Voraussetzungen |
| KfW‑Ergänzungskredit (358/359) | Ergänzende Finanzierung zur BEG‑Förderung; zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit, abrufbar innerhalb von 36 Monaten. | Nur zusätzlich zu einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA (BEG Einzelmaßnahmen), nicht älter als 12 Monate; Beantragung über eine Hausbank/Sparkasse. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten im Ergänzungskredit Plus (358) einen zusätzlichen Zinsvorteil.
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| KfW‑Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ | Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus; je nach erreichter Stufe ein Tilgungszuschuss von 0 bis 15 %, mit den Boni „Worst Performing Building“ und „Serielle Sanierung“ bis zu 40 %. Außenliegende Rollläden oder Sonnenschutzsysteme sind förderfähig, wenn sie Teil der Effizienzhaus-Sanierung sind. | Ziel ist mindestens Effizienzhaus 85 (EE- oder NH-Klasse) mit mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien; Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und Antrag über die Bank vor Beginn des Vorhabens erforderlich. |
| KfW‑Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz; geeignet für die Nachrüstung von Rollläden mit elektrischen Antrieben und Smart-Home-Steuerungen. | Antrag über die Bank vor Beginn des Vorhabens; Ausführung durch ein Fachunternehmen nach den technischen Mindestanforderungen der KfW; Gebäude muss in Deutschland liegen. |
Die KfW‑Programme sind ideale Ergänzungen zur BAFA‑Förderung, wenn Sie größere Umbauprojekte planen oder Rollläden barrierefrei und smart nachrüsten möchten. Eine Kombination von BAFA‑Zuschuss und KfW‑Kredit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.
Der Staat fördert energetische Sanierungsmaßnahmen auch über die Einkommensteuer. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 € pro Objekt) direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: 7 % im ersten und zweiten Jahr (höchstens jeweils 14.000 €) und 6 % im dritten Jahr (höchstens 12.000 €).
Förderfähig sind laut Energetischer Sanierungsmaßnahmen‑Verordnung der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und der Sonnenschutz von einem Fachunternehmen installiert wird. Ein Energieberater ist nicht vorgeschrieben, aber der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes muss vorliegen. Der Steuerbonus kann nicht mit BEG‑ oder KfW‑Förderungen kombiniert werden.
Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen gibt es auf Landes‑ oder kommunaler Ebene eigene Zuschüsse oder Darlehen für energetische Sanierungen. Beispielhaft führen manche Städte Programme für Hitzeschutzmaßnahmen oder Klimaangepasstes Bauen. Diese können Zuschüsse für Sonnenschutzsysteme, Fassadenbegrünung oder Fenstererneuerung enthalten. Da solche Angebote stark regional variieren und sich regelmäßig ändern, beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen gemeinsam, welche Programme in Edingen Neckarhausen aktuell verfügbar sind.
Gefördert werden außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores, Außenjalousien, Fenstermarkisen und Wintergarten‑Markisen. Entscheidend ist, dass die Systeme parallel zur Verglasung verlaufen und eine optimierte Tageslichtversorgung bieten – z. B. mittels Lichtlenksystemen oder sensorgesteuerter Automatik. Freistehende Markisen oder Terrassendächer werden nicht gefördert.
Für den BAFA‑Zuschuss muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein. Für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist ein Mindestalter von zehn Jahren notwendig. In beiden Fällen muss der Sonnenschutz an der thermischen Gebäudehülle montiert werden und der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108‑2 eingehalten werden.
Ja. Sie können den BAFA‑Zuschuss mit einem KfW‑Kredit kombinieren, zum Beispiel mit dem Ergänzungskredit 358/359 oder dem Effizienzhaus‑Kredit 261. Steuerliche Förderung und BAFA‑Zuschuss dürfen jedoch nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme genutzt werden.
Ein iSFP ist sinnvoll, wenn Sie mehrere energetische Maßnahmen über Jahre hinweg planen. Für Maßnahmen aus dem iSFP können Sie pro Wohneinheit bis zu 60.000 € förderfähige Kosten ansetzen; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte BAFA‑Förderung gibt es dabei nur auf den Kostenanteil über 30.000 € (Mindestinvestition 30.000 €). Stand: Oktober 2026. Zudem erleichtert der Fahrplan die langfristige Modernisierungsstrategie.
Für den BAFA‑Zuschuss müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Antrag online über das BAFA‑Portal stellen und einen Liefer‑/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorlegen. KfW‑Kredite beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse, ebenfalls vor Projektbeginn. Die steuerliche Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung geltend gemacht und erfordert die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.
Die Installation von Sonnenschutzsystemen ist mehr als nur eine Komfortmaßnahme: Sie schützt Ihre Räume vor Überhitzung, senkt den Energiebedarf und steigert langfristig den Wert Ihrer Immobilie. Dank der staatlichen Förderungen können Sie 15 % Zuschuss erhalten – mit individuellem Sanierungsfahrplan anteilig 20 % – oder alternativ 20 % Ihrer Investitionskosten steuerlich absetzen. Wir von Schmich in Edingen Neckarhausen beraten Sie persönlich, ermitteln gemeinsam die passende Förderstrategie und kümmern uns um die fachgerechte Montage.
Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – damit der nächste Sommer angenehm kühl und kosteneffizient wird.
Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.
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Schmich Wintergärten & Überdachungen
Brauerstrasse 5, 68535 Edingen Neckarhausen
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